§ 57a Überprüfung
Was ist die §57a Überprüfung?
Die Pickerl-Überprüfung ist vom Gesetz vorgeschrieben und hat den Zweck, die Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Autos zu gewährleisten.
Was wird überprüft?
Ausrüstung Beleuchtungs- und Warneinrichtungen Sicherheitseinrichtungen Fahrgestell und Karosserie Reifen und Räder Motor Bremsen
In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?
In Österreich gilt die 3-2-1-Regel: bei PKW/Kombi und Anhänger bis 3,5t Gesamtgewicht ist die erste Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite nach 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
Wo liegt die Toleranzgrenze für die Begutachtung?
Der Toleranzzeitraum für die Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit.
Was kann man in unserem Fachbetrieb überprüfen lassen?
Moped Motorräder Krafträder Klasse L1e bis L5e PKW Klasse M1 Nutzfahrzeuge bis 3,5t Klasse N1 Quad Anhänger bis 3,5t Klassen O1 und O2 Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von 25 bis 50km/h Landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von 30 bis 50km/h Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25km/h
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